Das Urteil über die Ehe für die Männer unterscheidet sich je nach ihren Umständen und ihrer Situation. Die Ehe wird für denjenigen verpflichtend, der dazu in der Lage ist, ein Verlangen danach verspürt und befürchtet, in Sünde zu fallen. Denn die Bewahrung der eigenen Seele und der Schutz vor Verbotenem sind verpflichtend, und dies kann nur durch die Ehe erreicht werden.
Al-Qurtubi sagte: „Eine Person, die (zur Ehe) in der Lage ist, und der fürchtet, dass ihm durch das Alleinsein Schaden an seiner Person oder seiner Religion entsteht, kann dieses (Problem) nur durch die Ehe beheben. Darüber, dass die Ehe für ihn verpflichtend ist, besteht kein Meinungsunterschied.”
Al-Mardawi - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte in seinem Buch „Al-Insaf”: „Die dritte Kategorie: Derjenige, der Unrecht (arab. Anat) fürchtet. In diesem Fall ist die Ehe für ihn eindeutig verpflichtend. Der Begriff ‚Anat‘ bezieht sich hier - gemäß der korrekten Meinung - auf Unzucht (arab. Zina). Es wurde auch gesagt, dass es Zerstörung durch Unzucht bedeutet. (...) Zweitens: Gemeint ist mit seiner Aussage ‚es sei denn, er fürchtet für sich selbst, in das Verbotene zu fallen‘, dass dies (der Fall) ist, wenn er sicher weiß oder vermutet, dass es passieren wird. In (dem Werk) ‚Al-Furu'‘ sagte er: ‚Es ist nur dann verpflichtend, wenn er sicher weiß, dass es passieren wird.‘“ Entnommen aus „Al-Insaf”, Band 8: „Kitab Al-Nikah, Ahkam Al-Nikah”.
Wenn er ein Verlangen nach der Ehe verspürt, aber nicht in der Lage ist, die Kosten für eine Ehefrau zu tragen, dann genügt ihm die Aussage Allahs - erhaben ist Er -: „Diejenigen, die keine (Möglichkeit zum) Heirat(en) finden, sollen keusch bleiben, bis Allah sie durch Seine Huld reich macht.“ (An-Nur:33)
Und er soll viel Fasten, denn die Mehrheit überliefert über Ibn Mas'ud - möge Allah mit ihm zufrieden sein -, dass der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „O ihr jungen Männer, wenn einer für eine Heirat aufkommen kann, der soll heiraten. Denn es hält die Blicke eher gesenkt und schützt eher den Schambereich. Und wer dazu nicht imstande ist, der soll Fasten, denn es ist für ihn ein Schutz.“
Und Umar sagte zu Abu Az-Zawaid: „Entweder hindert dich Unfähigkeit oder Frevelei am Heiraten.“
Siehe: „Fiqh As-Sunnah” (2/15-18).
Die Ehe wird für jemanden verpflichtend, der sündigt, sei es durch bloßes Anschauen oder Küssen, wenn er ohne Ehe bleiben würde. Wenn ein Mann oder eine Frau weiß oder stark vermutet, dass er oder sie ohne Ehe in Unzucht verfallen würde oder was dem Urteil dessen nahekommen würde - wie Masturbation - ist die Ehe für ihn verpflichtend. Die Verpflichtung zur Ehe fällt nicht weg, auch wenn jemand weiß, dass er das Verbotene nicht vermeiden kann, selbst wenn er heiratet. Denn mit der Ehe wird er weniger sündigen, da sie ihn davon abhält, dem Verbotenen nahe zu kommen - wenn auch nur gelegentlich -, während er im Alleinsein nur für die Sünde frei ist.
Wer die heutige Zeit betrachtet, mit all ihren Formen von Verdorbenheit und Versuchungen, wird einsehen, dass die Verpflichtung zur Ehe in unserer Zeit drastischer und stärker ist als in jeder vergangenen Ära. Wir bitten Allah unsere Herzen zu reinigen, uns vom Verbotenen fernzuhalten und uns Keuschheit und Enthaltsamkeit zu schenken. Und Allahs Segen und Frieden seien auf unserem Propheten Muhammad.
Und Allah weiß es am besten.