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4413/Dhu al-Hijjah/1446 , 09/June/2025

Die Rechtleitung (und der Weg) des Propheten - Allahs Frieden und Segen auf ihm - bei der Heirat

Frage: 129635

Was war die Rechtleitung des Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - in Bezug auf die Eheschließung (Brautgabe, Hochzeitsfeier, Hochzeitsmahl, etc.)? Ich bitte um eine ausführliche Erklärung.

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah, und der Segen und Frieden seien auf den Gesandten Allahs. Um fortzufahren:

Seine Rechtleitung - Allahs Frieden und Segen auf ihm - im (Bezug auf) die Eheschließung bestand darin, zu ihrer Erleichterung zu ermutigen, sie bekannt und öffentlich zu machen, Freude und Glück darüber zu zeigen, ein Hochzeitsmahl (arab. Walimah) zu veranstalten und dazu einzuladen. Er befahl den Eingeladenen, der Einladung Folge zu leisten, auch wenn jemand fastete, so solle er kommen und für den Gastgeber Bittgebete sprechen, ohne dass er unbedingt essen müsse.

Hierauf (betonte er) das Zusammenleben in Güte und die Beachtung der dafür notwendigen Mittel.

Dies ist die allgemeine Zusammenfassung, und hier folgt die ausführliche Erklärung:

Erstens: Die Einfachheit der Brautgabe:

Al-Baihaqi (14721) überliefert, dass der Prophet - Allahs Frieden und Segen auf ihm - sagte: „Die beste Brautgabe ist die, die am einfachsten ist.“

Und (in einer Überlieferung) von Abu Dawud (2117) mit dem Wortlaut: „Die beste Ehe ist die, die am einfachsten ist.“ Von Al-Albani als authentisch eingestuft.

(Im Werk) „Aun Al-Ma'bud“ heißt es: „Das bedeutet: Derjenige, der es dem Mann erleichtert, indem die Brautgabe und andere (Dinge) geringgehalten werden. Shaikh Al-Azizi sagte: „Das bedeutet: Die geringste Brautgabe oder diejenige, die am leichtesten den Antrag annimmt.“ Ende des Zitats.

Ahmad (23957) und Ibn Hibban (4095) überliefern von Aischa - möge Allah mit ihr zufrieden sein -, dass der Gesandte Allahs - Allahs Frieden und Segen auf ihm - sagte: „Zu den Zeichen des Segens einer Frau gehören: Die Erleichterung ihrer Heiratsanfrage, die Einfachheit ihrer Brautgabe und die Leichtigkeit ihrer Gebärmutter (d.h. ihrer Fruchtbarkeit).“ Von Al-Albani als hasan (gut) eingestuft in „Sahih Al-Jami'“ (Hadith Nr. 2235).

At-Tirmidhi (1114) überliefert von Umar ibn Al-Khattab - möge Allah mit ihm zufrieden sein -, dass er sagte: „Übertreibt nicht bei der Brautgabe der Frauen. Wenn dies eine Ehre im Diesseits oder eine Handlung der Gottesfurcht vor Allah wäre, dann wäre der Prophet Allahs - Allahs Frieden und Segen auf ihm - am ehesten dazu berechtigt. Nach meinem Wissen hat der Gesandte Allahs - Allahs Frieden und Segen auf ihm - keine seiner Frauen mit einer Brautgabe von mehr als zwölf Uqiyyah geheiratet und auch keine seiner Töchter für mehr als diesen Betrag verheiratet.“ Von Al-Albani in „Sahih At-Tirmidhi“ als authentisch eingestuft.

Eine Uqiyyah entspricht vierzig Dirham, und das Gewicht eines Dirhams in Gramm beträgt 2,975 Gramm.

Zweitens: Die Bekanntmachung der Ehe

At-Tirmidhi (1089) überliefert von A’isha - möge Allah mit ihr zufrieden sein -, dass sie sagte, dass der Gesandte Allahs - Allahs Frieden und Segen auf ihm - sagte: „Macht die Ehe öffentlich bekannt.“ Von Al-Albani in „Irwa' Al-Ghalil“ (7/50) als hasan (gut) eingestuft.

An-Nasa'i (3369) überlieferte von Muhammad ibn Hatib - möge Allah mit ihm zufrieden sein -, dass der Gesandte Allahs - Allahs Frieden und Segen auf ihm - sagte: „Der Unterschied zwischen dem Erlaubten und dem Verbotenen ist die Trommel und das laute Verkünden bei der Heirat.“ Von Al-Albani als hasan eingestuft.

Das Trommeln bei Hochzeiten ist speziell für Frauen bestimmt.

Al-Hafizh sagte in „Al-Fath“: „Die starken Hadithe erlauben dies nur für Frauen, und Männer dürfen sich nicht ihnen anschließen, aufgrund des allgemeinen Verbots, ihnen zu ähneln.“ Ende des Zitats.

Drittens: Das Hochzeitsmahl (arab. Walimah)

Es ist eine bestätigte Sunnah bei Hochzeiten und gehört zur Bekanntmachung der Ehe sowie zur Ausdruck von Freude und Glück darüber.

Von Anas - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird überliefert, dass der Prophet - Allahs Frieden und Segen auf ihm - zu Abdur Rahman ibn Auf sagte, als dieser heiratete: „Veranstalte ein Hochzeitsmahl, auch wenn es nur mit einem Schaf ist.“ Überliefert von Al-Bukhari und Muslim

Einige Gelehrte sagten, dass das Hochzeitsmahl verpflichtend ist, basierend auf dem, was Ahmad (22526) über Ibn Buraidah und dieser über seinen Vater überliefert hat, der sagte: Als Ali mit Fatima - möge Allah mit beiden zufrieden sein – die Eheschließung eingehen wollte, sagte der Gesandte Allahs, Allahs Frieden und Segen auf ihm -: „Es gehört zu jeder Hochzeit ein Hochzeitsmahl.“ Al-Albani sagte in „Adab Az-Zifaf“ (72): „Seine Überlieferung ist, wie Al-Hafizh in „Al-Fath” sagte, nicht problematisch.“ Ende des Zitats.

Es ist verpflichtend, an dem Hochzeitsmahl teilzunehmen, wenn man dazu eingeladen wird. Von Abdullah ibn Umar - möge Allah mit ihnen beiden zufrieden sein - wird überliefert, dass der Gesandte Allahs - Allahs Frieden und Segen auf ihm - sagte: „Wenn einer von euch zu einem Hochzeitsmahl eingeladen wird, soll er kommen.“ Überliefert von Al-Bukhari und Muslim.

Ibn Uthaimin - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte: „Die Gelehrten - möge Allah ihnen barmherzig sein - sagen, dass es verpflichtend ist, der Einladung zur Hochzeit beim ersten Mal nachzukommen, also beim ersten Hochzeitsmahl, wenn diese entweder persönlich, durch einen Vertreter oder durch eine Einladungskarte erfolgt, vorausgesetzt, dass es beim Hochzeitsmahl keine Unanständigkeiten gibt. Wenn jedoch Unanständigkeiten vorhanden sind, gibt es eine Unterscheidung: Wenn er in der Lage ist, das Unanständige zu verhindern, muss er anwesend sein. Wenn er jedoch nicht in der Lage ist, dann ist es ihm nicht erlaubt, zu erscheinen.“ Ende des Zitats. Quelle: „Liqa' Al-Bab Al-Maftuh“ (13/133).

Siehe auch die Antwort auf die Frage Nr. (22006).

Es ist erlaubt, das Hochzeitsmahl ohne Fleisch abzuhalten. Al-Bukhari (4213) überliefert, dass Anas - möge Allah mit ihm zufrieden sein - sagte: „Der Prophet - Allahs Frieden und Segen auf ihm - blieb zwischen Khaibar und Medina drei Nächte, während er mit Safiyya verheiratet wurde. Ich lud die Muslime zu seinem Hochzeitsmahl ein, und es gab kein Brot und kein Fleisch. Es gab nichts außer dem, dass Bilal angewiesen wurde, Decken auszubreiten, auf die dann Datteln, Käse und Butter gelegt wurden.“

Viertens:

Es ist erwünscht (arab. mustahabb), dem Ehemann mit dem (überlieferten) Glückwunsch des Gesandten Allahs - Allahs Frieden und Segen auf ihm - zu gratulieren.

Von Abu Huraira - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird überliefert, dass der Prophet - Allahs Frieden und Segen auf ihm - immer, wenn er einem Menschen gratulierte, der geheiratet hatte, zu ihm sagte: „Möge Allah dir Segen gewähren, und (möge Allah) auf dir Segen legen, und möge Er euch in Gutem zusammenführen.“ (Arab: Barak Allahu laka, wa Barak alaika, wa jama bainakuma fi khair). Überliefert von Abu Dawud (2130) und von Al-Albani als authentisch eingestuft.

Fünftens:

Es ist empfehlenswert für den Ehemann, beim Eintritt zu seiner Frau mehrere Dinge zu beachten, darunter:

- Zärtlichkeit und Freundlichkeit gegenüber der Frau beim Eingehen der Ehe.

Ahmad (26925) überliefert, dass Asma bint Umais - möge Allah mit ihr zufrieden sein - sagte: „Ich war die Gefährtin von A’isha, die sie vorbereitete und sie zum Gesandten Allahs - Allahs Frieden und Segen auf ihm - brachte, und mit mir waren (einige) Frauen. Sie sagte: Bei Allah, wir fanden bei ihm nichts zu essen außer einem Becher Milch. Er trank davon und reichte ihn A’isha, woraufhin das Mädchen verlegen war. Wir sagten: Lehne die Hand des Gesandten Allahs - Allahs Frieden und Segen auf ihm - nicht ab; nimm davon. Sie nahm es mit Scham und trank davon. Dann sagte er: Reiche es deinen Gefährtinnen. Wir sagten: Wir haben keinen Appetit darauf. Er sagte: „Vereint nicht Hunger und Lügen.“ Von Al-Albani in „Adab Az-Zifaf“ (19) als hasan eingestuft.

- Die Hand auf den Kopf der Ehefrau legen und für sie beten:

Abu Dawud (2160) überliefert, dass Amr ibn Shu'aib von seinem Vater und dieser von seinem Großvater berichtete, dass der Prophet - Allahs Frieden und Segen auf ihm - sagte: „Wenn einer von euch eine Frau heiratet, soll er sie (behutsam) am Haaransatz nehmen und sagen: ‚O Allah, ich bitte Dich um ihr Gutes und um das Gute, wofür Du sie geschaffen hast, und ich suche Zuflucht bei Dir vor ihrem Übel und vor dem Übel, wofür Du sie geschaffen hast.‘ (Arab: Allahumma inni as'aluka khairaha wa khaira ma jabal'taha 'alaih, wa a'udhu bika min sharriha wa min sharri ma jabal'taha 'alaih.)“ Von Al-Albani als hasan (gut) eingestuft.

- Einige der (rechtschaffenen) Vorfahren (arab. Salaf) sahen es als erwünscht (arab. mustahabb) an, gemeinsam zwei Gebetseinheiten zu beten:

Ibn Abi Shaiba (17156) überlieferte von Shiqiq, dass ein Mann zu Abdullah ibn Mas'ud kam und sagte: „Ich habe ein junges Mädchen geheiratet, und ich befürchte, dass sie mich verabscheuen wird.“ Abdullah sagte daraufhin: „Die Zuneigung kommt von Allah, und die Abneigung kommt vom Teufel; er will euch das, was Allah euch erlaubt hat, verhasst machen. Wenn sie zu dir kommt, sage ihr, dass sie hinter dir zwei Gebetseinheiten beten soll.“ Von Al-Albani in „Adab Az-Zifaf“ (24) als authentisch eingestuft.

- Außerdem sollte man beim Zutritt zu seiner Frau (d.h. vor dem Geschlechtsverkehr) (folgendes Bittgebet) sagen: „Im Namen Allahs. O Allah, halte den Teufel fern von uns und halte den Teufel fern von dem, womit Du uns versorgt hast. (Arab: Bismillah, Allahumma jannibna Ash-Shaitan wa jannib Ash-Shaitan ma razaqtana).”

Al-Bukhari (3271) überliefert über Ibn Abbas - möge Allah mit ihnen beiden zufrieden sein -, dass der Prophet - Allahs Frieden und Segen auf ihm - sagte: „Wenn einer von euch zu seiner Frau kommt und sagt: ‚Im Namen Allahs. O Allah, halte den Teufel fern von uns und halte den Teufel fern von dem, womit Du uns versorgt hast‘, dann wird, wenn sie ein Kind bekommen, der Teufel ihm nicht schaden können.“

Abschließend wird (erneut) der Rat bekräftigt, in Güte miteinander zu leben, und dass er (der Ehemann) Allah in ihrem Umgang fürchten soll und sie (die Ehefrau) ebenso Allah im Umgang mit ihm fürchten soll.

Allah - mächtig und majestätisch ist Er - sagte: „Und geht in rechtlicher Weise mit ihnen um. Wenn sie euch zuwider sind, so ist euch vielleicht etwas zuwider, während Allah viel Gutes in es hineinlegt.“ (An-Nisa:19).

Der Prophet - Allahs Frieden und Segen auf ihm - sagte: „Wenn eine Frau ihre fünf (Gebete) verrichtet, ihren Monat (d.h. den Ramadan) fastet, ihre Scham bewahrt und ihrem Mann gehorcht, wird zu ihr gesagt: ‚Tritt ins Paradies ein durch welches Tor des Paradieses du willst.‘“ Von Al-Albani in „Takhrij Al-Mishkah“ (3254) als authentisch eingestuft.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle

Islam Q&A

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