Die Entfernung der Schamhaare - durch Auszupfen, Enthaarungsmittel, Rasieren oder Kürzen - gehört zu den Handlungen der natürlichen Veranlagung (Fitrah), zu denen der Islam ermutigt und die er empfiehlt. Er hat dies jedoch nicht auf die Zeit nach jeder Menstruation festgelegt.
Es überlieferten Ahmad, Al-Bukhari, Muslim sowie die Verfasser der Sunan-Werke, dass der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Fünf Dinge gehören zur Fitrah: das Rasieren der Schamhaare, die Beschneidung, das Kürzen des Schnurrbartes, das Auszupfen der Achselhaare und das Schneiden der Fingernägel.“
Weiterhin ist über Anas Ibn Malik - möge Allah mit ihm zufrieden sein - authentisch überliefert, dass er sagte: „Für uns wurde festgelegt, dass wir beim Kürzen des Schnurrbartes, beim Schneiden der Fingernägel, beim Auszupfen der Achselhaare und beim Rasieren der Schamhaare nicht mehr als vierzig Nächte verstreichen lassen.“
Überliefert von Muslim und Ibn Majah. Bei Ahmad, At-Tirmidhi, An-Nasai und Abu Dawud lautet die Überlieferung: „Der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - legte für uns fest ...“