Die Frau darf die Angelegenheiten ihrer Religion sowie das erlernen, was ihr in ihrem Leben nützt und sie auf ihre Rolle als glückliche Ehefrau und erziehende Mutter vorbereitet. Danach darf sie, wenn sie in sich die Fähigkeit dazu sieht und die Umstände geeignet sind, auch andere Wissenschaften erlernen. Es spricht nichts dagegen, dass sie den Lehrerberuf für sich wählt, sei es an Mädchenschulen oder in ihrem eigenen Haus.
Die Frau darf auch Medizin und Krankenpflege erlernen, insbesondere im Bereich der Frauenheilkunde, sodass sie Frauenärztin oder Krankenpflegerin für Frauen wird, damit Frauen nicht gezwungen sind, zu männlichen Ärzten zu gehen.
Es ist der Frau erlaubt, als Bevollmächtigte für eine andere Person in einer Rechtssache zu handeln. Daher ist es ihr erlaubt, Rechtsanwältin zu sein, denn die Rechtsanwaltschaft ist eine Bevollmächtigung in einem Rechtsstreit, und diese ist für die Frau zulässig. Der Beruf der Rechtsanwältin hat jedoch in der heutigen Zeit einen unrichtigen Weg eingeschlagen. Außerdem muss die Rechtsanwältin mit den Prozessgegnern in Kontakt treten, an Gerichtssitzungen teilnehmen und Ähnliches tun. All dies ist der Frau untersagt. Deshalb sollte sie den Beruf der Rechtsanwältin nicht wählen, solange er diese Form hat.
Und Allah weiß es am besten.