Donnerstag 18 Ramadhaan 1445 - 28 März 2024
German

Es ist keine Voraussetzung, öffentlich vor Zeugen bekannt zu geben, dass man zum Islam konvertieren will

Frage

Ich bin ein junger Mann und bin mit einer Muslima verheiratet. Ihre Familie sind Nicht-Muslime. Sie trat zum Islam über und erlernte über das Internet einige Suren des Korans und das Gebet. Nach der Heirat fragte ich sie, wie sie zum Islam konvertierte und wer ihr dabei half und sie sagte, dass sie ganz alleine konvertierte. Ich sagte ihr daraufhin, dass sie die Schahada (Glaubensbekenntnis) aussprechen müsse und sie tat dies dann vor mir. Ist das so richtig?
Wir hatten in der Moschee vor einem Schaikh und einer Reihe von Zeugen geheiratet. Des Weiteren erhielt sie auch eine Bescheinigung, in der bestätigt wird, dass sie Muslima ist.

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Erstens:

Um Muslim zu werden, ist es keine Voraussetzung, dies vor anderen Leuten öffentlich bekannt zu geben. Der Islam ist eine Sache zwischen dem Diener und Seinem Herrn, gepriesen und erhaben sei Er. Wenn man bezeugen lassen will, dass man konvertiert ist, um dies mit einer persönlichen Bescheinigung festzuhalten, so spricht nichts dagegen. Jedoch darf dies nicht als eine Voraussetzung gesehen werden, damit sein Eintritt zum Islam akzeptiert wird.

Zweitens:

Ohne einen Wali (Vormund) der Frau ist ein Heiratsvertrag nicht gültig. Die Vormundschaft einer Muslima darf nicht von einem Kafir (Ungläubigen) sein. Sollte sie keinen Wali haben, der Muslim ist, so übernimmt dies entweder der islamische Richter, der Imam einer Moschee oder der Mufti der Umgebung als Ersatz für ihren nicht vorhandenen Wali.

Wir bitten Allah, erhaben sei Er, dass er euch beide segnet, und euch Segen schenkt und euch im Guten vereinigt.

Quelle: Islam Q&A