Donnerstag 18 Ramadhaan 1445 - 28 März 2024
German

Eine Person zieht die Strümpfe aus, während sie sich im Reinheitszustand befindet, zieht danach andere Strümpfe an, vollzieht die Gebetswaschung (Wudhuu), streicht dabei über die Strümpfe und betet danach. Ist dieses Gebet gültig?

Frage

Ich habe die Gebetswaschung (Wudhuu) vollzogen, Strümpfe angezogen und dann das Nachtgebet (Ishaa) gebetet. Dann bin ich zum Morgengebet (Fajr) aufgewacht, habe die Gebetswaschung (Wudhuu) vollzogen, wobei ich über die Strümpfe strich und habe dann das Morgengebet (Fajr) gebetet.

Ich habe dann die Strümpfe gewechselt, damit sie meine Frau wäscht -habe also ein neues Paar angezogen-, wobei ich nicht den Reinheitszustand verloren hatte.
Dann kam die Zeit für das Mittagsgebet (Thuhur), und ich habe die Gebetswaschung vollzogen, wobei ich über das zweite Strumpfpaar strich, das ich eine Minute, nachdem ich das erste Paar ausgezogen hatte, anzog, während ich mich im Reinheitszustand befand.
Ist nun das Mittagsgebet gültig, da diese Gebetswaschung gültig ist? Oder ist das Gebet ungültig, da die Gebetswaschung ungültig ist?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Erstens:

Wenn der Mensch die lederne Fußbekleidung (Khuff) oder die Strümpfe auszieht, nachdem er (während der Gebetswaschung) über diese gestrichen hat, so wird sein Reinheitszustand -entsprechend der richtigen Meinung unter den Aussagen der Gelehrten- nicht aufgehoben. Dies, da der Reinheitszustand einer Person vollständig erlangt wird, wenn sie (während der Gebetswaschung) über die Fußbekleidung streicht, wie dies aus den islamisch gültigen Beweisen hervorgeht. Auf diesem basierend bleibt also sein Reinheitszustand bestehen.

Dies wurde bereits in den Antworten auf die Fragen Nr. (26343) und (100112) erklärt.

Deswegen kann er also mit seiner Gebetswaschung beten, soviel er will, und zwar so lange, bis sein Reinheitszustand aufgehoben wird durch eines der (bekannten) Dinge, die den Reinheitszustand ungültig werden lassen.

Die Dinge, die den Reinheitszustand aufheben, wurden in der Antwort auf die Frage Nr. (14321) erklärt.

Zweitens:

Wenn der Mensch ein Pflichtgebet gebetet hat und dann die Zeit für ein anderes Pflichtgebet eintritt, während er sich im Reinheitszustand befindet, dann ist es keine Pflicht (Waajib) für ihn, (erneut) eine Gebetswaschung zu vollziehen. Jedoch ist es im islamischen Sinne empfohlen (mustahabb), wenn er den Reinheitszustand durch eine (freiwillige) Gebetswaschung erneuert. Seine vorherige Gebetswaschung (Wudhuu) wird also nicht ungültig, und sein Reinheitszustand bleibt weiter bestehen.

Basierend auf dem zuvor Erwähnten gilt also:

Wenn du das erste Paar Strümpfe ausgezogen hast, während du dich weiterhin im Reinheitszustand befunden hast, so bleibt deine erste Gebetswaschung gültig und du kannst so viele Gebete beten, wie du möchtest, solange du deinen Reinheitszustand nicht (durch eines der den Reinheitszustand aufhebenden Dinge) verlierst.

Wenn du dann andere Strümpfe anziehst, über diese streichst, während du durch eine erneute (freiwillige) Gebetswaschung deinen Reinheitszustand (lediglich) erneuerst und dann das Mittaggebet (Thuhur) betest, so ist dieses (zweite) Streichen über die Strümpfe ungültig, dein Gebet jedoch gültig. Dies, da deine erste Gebetswaschung weiterhin gültig ist. Das (freiwillige) Erneuern des Reinheitszustands hebt die Gültigkeit einer vorigen Gebetswaschung nicht auf.

Wenn nun später dein Reinheitszustand (durch eines der den Reinheitszustand aufhebenden Dinge) ungültig wird, so ist es deine Pflicht, das letzte Paar Strümpfe auszuziehen, um die Gebetswaschung zu vollziehen, wobei du die beiden Füße (normal) wäschst, bevor du die Strümpfe erneut anlegst.

Siehe auch: Al-Mughny (1/85), Kashaaf al-Qinaa (1/ 85-86)

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A