Freitag 10 Shawwaal 1445 - 19 April 2024
German

Das Urteil darüber zwischen der Schlachtung der Opfergabe zum Opferfest und der 'Aqiqah in einer Schlachtung zu vereinen.

Frage

Ist es erlaubt ein Tier zu schlachten, mit der Absicht für die Opfergabe zum Opferfest und der 'Aqiqah (die Schlachtung eines Schafes aufgrund der Geburt eines Kindes)?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Wenn das Opferfest und die 'Aqiqah zur selben Zeit stattfinden und eine Person am Tag des Opferfestes oder an den Taschriq-Tagen die 'Aqiqah für ihr Kind vollziehen will, reicht dann die Schlachtung des Opfertieres für die 'Aqiqah aus?

Die Rechtsgelehrten sind sich in der Thematik uneinig und haben zwei Ansichten:

Erste Ansicht:

Die Schlachtung der Opfergabe reicht für die 'Aqiqah nicht aus. Dies ist die Ansicht der Malikiten, Schafi'iten und nach einer Überlieferung von Imam Ahmad -möge Allah ihnen barmherzig sein-.

Ihr Argument ist, dass beides- sowohl die 'Aqiqah als auch die Opfergabe - zu eigener Sache vollzogen werden, wodurch es nicht genügt, das Eine (noch dazu) für das Andere zu machen. Und weil jeder Anlass seinen eigenen Grund hat. Und somit kann das Eine nicht für das Andere stehen, wie das Blut des Opfertieres im Tamattu' und das in der Fidyah.

Al-Haitami -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in „Tuhfah Al-Muhtaj Scharh Al-Minhaj“ (9/271):
„Die Gefährten sagen, dass, wenn jemand die Absicht fasst ein Schaf als Opfergabe und für die 'Aqiqah zu schächten, keins der beiden erfüllt sein wird. Und dies ist klar, denn beide sind jeweils eine Sunnah, die für eine bestimmte Sache vollzogen werden.“

Al-Hattab -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in „Mawahib Al-Jalil“ (3/259):
„Wenn man seine Opfergabe für das Opferfest und für die 'Aqiqah schächtet, oder es als Walimah serviert, so steht darüber in „Adh-Dhakhirah“, dass der Autor von „Al-Qabas“ sagte: „Unser Schaikh Abu Bakr Al-Fihri sagte, dass wenn man seine Opfergabe sowohl für das Opferfest als auch für die 'Aqiqah schächten würde, so würde dies nicht ausreichen. Wenn man das Fleisch davon aber für die Walimah servieren würde, so würde dies gelten. Der Unterschied ist, dass mit Ersterem das Vergießen des Blutes der Opfergabe gewollt ist, und das einmalige Vergießen gilt nicht für zwei Anlässe. Und mit der Walimah aber ist das Speisen gewollt, und dies widerspricht dem Vergießen des Blutes der Opfergabe nicht, wodurch es möglich ist beides miteinander zu verbinden.“

Zweite Ansicht:

Das Schlachten des Opfertieres reicht als 'Aqiqah. Dies steht in einer Überlieferung von Imam Ahmad und ist die Ansicht der Hanafiten. Außerdem sind Al-Hasan Al-Basri, Muhammad Ibn Sirin und Qatadah -möge Allah ihnen barmherzig sein- dieser Ansicht.

Ihr Argument ist, dass mit der Schlachtung die Nähe zu Allah gewollt ist, und somit kann das Eine im Anderen enthalten sein. Denn ebenso kann „Tahiya Al-Masjid“ (die zwei Gebetseinheit nach dem Eintritt in die Moschee) im Pflichtgebet für denjenigen enthalten sein, der die Moschee betritt.

Ibn Abi Schaybah -möge Allah ihm barmherzig sein- überlieferte in „Al-Musannaf“ (5/534) von Al-Hasan, dass er sagte: „Wenn sie für den Jungen schlachten, dann reicht dies für die 'Aqiqah.“
Hischam und Ibn Sirin sagten: „Die Schlachtung der Opfergabe genügt für die 'Aqiqah.“

Qatadah sagte: „Es genügt nicht, bis man die 'Aqiqah (separat) vollzieht.“

Und Al-Bahuti -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in „Scharh Muntaha Al-Iradat“ (1/617):
„Und wenn die 'Aqiqah und Opfergabe zur selben Zeit stattfinden, und zwar, dass der siebte Tag (nach der Geburt) dem Tag des Opferfestes entspricht, und man für die 'Aqiqah schlachtet, so genügt dies als Opfergabe, und andersherum. Genauso ist es, wenn ein 'Id-Tag an einem Freitag stattfindet und man sich nur für einen der beiden Anlässe wäscht, oder das Schächten des Mutamatti' oder Qarin eines Schafes am Tag der Opferung, so genügt es als obligatorische Opfergabe (Hadiy) und Opfertier (Udhiyah).“

Der Autor von „Kaschaf Al-Qina'“ (3/30) sagte:

„Und wenn die 'Aqiqah und das Opferfestes zur selben Zeit stattfinden und man die Absicht fasst, zu beiden Anlässen ein Opfertier darzubringen, so genügt dies, entsprechend der Überlieferung von Imam Ahmad.“

Diese Ansicht wählte Schaikh Muhammad Ibn Ibrahim -möge Allah ihm barmherzig sein- aus und sagte:

„Wenn das Opferfest und die 'Aqiqah zur selben Zeit stattfinden, so genügt es für den Hausherrn, wenn er sich um eines davon kümmert. So soll er beschließen, für sich das Opfertier darzubringen, es schächten und die 'Aqiqah ist darin auch enthalten. Es gibt Aussagen, dass ma beides für nur eine Person vollziehen soll, und zwar dass die Schlachtung als Opfergabe und für die 'Aqiqah nur für das Kind vollzogen werden. Und es gibt welche, die sagen, dass dies nicht bedingt ist. Wenn dann der Vater schlachten will, dann schlachtet er es als Opfertier für sich und als 'Aqiqah für sein Kind.

Fazit: Wenn man bei der Schlachtung eines Opfertiers die Absicht fasst es als Opfergabe und für die 'Aqiqah zu vollziehen, so genügt dies.“

Aus „Fatawa Asch-Schaikh Muhammad Ibn Ibrahim“ (6/159).

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A