Freitag 19 Ramadhaan 1445 - 29 März 2024
German

Wird der Onkel mütterlicherseits dafür zur Rechenschaft gezogen, wenn sich seine Nichten draußen freizügig kleiden?

Frage

Jemand fragt, ob der Onkel mütterlicherseits seine Nichten bestrafen darf, weil sie enge Kleidung tragen, obwohl der Vater da ist. Und fällt die Last auf ihn, wenn sie sich so kleiden?

Alles Lob gebührt Allah..

Erstens:

Der Onkel mütterlicherseits hat keine Vormundschaft über seine Nichten

Der Onkel mütterlicherseits hat keine Vormundschaft über seine Nichten, solange deren Vater noch lebt, bei vollem Verstand, islamisch rechtsfähig und anwesend ist. Es ist bekannt, dass die Betreuung der Kinder den Vätern obliegt, solange sie leben, denn sie sind vor Allah -erhaben ist Er- für deren Betreuung und Erziehung verantwortlich.

'Abdullah Ibn 'Umar -möge Allah mit ihm zufrieden sein- berichtete, dass der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Jeder von euch ist ein Hirte und für seine Herde verantwortlich. So ist der Anführer der Leute ihr Hirte und für sie verantwortlich, der Mann ist ein Hirte seiner Familie und für sie verantwortlich, Die Frau ist eine Hirtin des Hauses ihres Ehemannes und seiner Kinder und ist für sie verantwortlich und der Diener/Sklave ist ein Hirte des Vermögens seines Herrn und dafür verantwortlich. Gewiss, jeder von euch ist ein Hirte und jeder von euch ist verantwortlich für seine Herde.“ Überliefert von Al-Bukhary und Muslim (1829).

Der Onkel mütterlicherseits aber hat die Verantwortung, das Gute zu gebieten und das Schlechte zu verbieten. Wenn er nun seine Nichten sieht, wie sie etwas Verwerfliches begehen, dann muss er dies missbilligen.

Abu Sa'id Al-Khudri berichtete, dass er den Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagen hörte: „Wer von euch etwas Verwerfliches sieht, dann soll er es mit seiner Hand ändern, wenn er dies jedoch nicht kann, dann mit seiner Zunge, und wenn er dies nicht kann, dann mit seinem Herz, und dies ist die schwächste Form des Glaubens (Iman).“ Überliefert von Muslim (49).

An-Nawawi -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Was seine -Allahs Segen und Frieden auf ihm- Aussage: „dann soll er es ändern“, angeht, so ist der Befehl eine Pflicht, entsprechend dem Konsens der islamischen Gemeinschaft. Und dies stimmt mit der Verpflichtung das Gute zu gebieten und das Schlechte zu verbieten, nach Quran, Sunnah und dem Konsens der Gelehrten, überein. Ebenso gehört dies zum guten Rat (Nasiha), was selbst die Religion ist.“

Aus „Scharh Sahih Muslim“ (2/22).

Zweitens:

Darf der Onkel mütterlicherseits seine Nichten disziplinieren?

In so einem Fall darf der Onkel mütterlicherseits seine Nichten nicht schlagen, denn die Disziplinierung durch das Schlagen ist vielmehr ein Anrecht des Vaters oder desjenigen, der die Vormundschaft über dem Kind besitzt, wie jemand, den der Vater dazu bevollmächtigt oder dem der islamische Richter diese Stellung erteilt.

In „Al-Mausu'ah Al-Fiqhiyah Al-Kuwaitiyah“ (10/25) steht: „Es ist dem Vater oder der Mutter erlaubt das Kind, aus erzieherischen Gründen, zu schlagen. Genauso ist es beim Vormund …

Der Lehrer erhält die rechtliche Gewalt der Disziplinierung vom Vormund.“

Wenn der Vater aber über das Bescheid weiß, was der Onkel mütterlicherseits tut, und darüber schweigt, dann gilt dies Bestätigung der Tat des Onkels, wodurch es wie eine Vollmacht für den Onkel dafür ist, dass er sich um ihre Erziehung und Disziplinierung mit dem kümmert, was er als passend erachtet.

In einigen Familien hat der Onkel mütterlicherseits eine erzieherische Stellung, die ihm dies erlaubt, was auch bei den Menschen bekannt ist und von ihnen nicht missbilligt wird.

Wenn der Vater sich aber gegen das Verhalten des Onkels mütterlicherseits sträubt, dann muss sich der Onkel auf einen guten Rat beschränken und dies ebenso an die Eltern richten, denn dies ist ihre Verantwortung ihren Töchtern gegenüber. Und sie beide sind es, die die Autorität haben ihren Töchtern gewaltsam das Tragen von verbotener Kleidung zu verbieten.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A