Donnerstag 18 Ramadhaan 1445 - 28 März 2024
German

Das Urteil über Essig, der aus Alkohol hergestellt wird

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Herausgabedatum : 10-09-2019

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Frage

Ich lebe in Österreich und kenne mich damit aus, was hier wirklich geschieht. Ich weiß auch, was in den Ketchup- und Mayonnaise-Fabriken gemacht wird und wie der Essig hier hergestellt wird. Habt Kenntnis über die Realität und bringt bitte keine Fatawa ohne Wissen heraus. In ganz Europa - Deutschland, Österreich, Italien usw. - wird zuerst Alkohol hergestellt. Und wenn es zu Alkohol geworden ist, behandeln sie ihn und machen daraus Essig. Deshalb zwingt die Lebensmittelorganisation sie dazu folgende Namen auf die Verpackung zu schreiben: Wein-Essig, Branntweinessig, Weingeistessig, Weintraubenessig oder Apfelweinessig. Alle diese Essigsorten werden aus Alkohol hergestellt, da es besser schmeckt und hier wird der bessere Geschmack vorgezogen. In Deutschland wird Branntweinessig für Ketchup und Mayonnaise und in Österreich wird dafür Weißessig verwendet. Und in Italien wird Balsamico-Essig verwendet, der, wie der Alkohol, teuer ist. Denn sie stellen ihn aus Alkohol her, der abgelagert wird, wodurch er teuer wird und besser schmeckt, und danach stellen sie daraus Essig her. Es ist verboten, verboten! Die Menschen in Deutschland essen Verbotenes und ihr habt bei Allah keine Entschuldigung, nach dieser Erklärung von mir.

Fragt erst nach, was in den Fabriken, bei der Herstellung von Essig, in Europa passiert, und danach sollt ihr den Leuten Rechtsurteile geben! Ist das die Religion Muhammads -Allahs Segen und Frieden auf ihm-? O Allah, ich habe es überbracht! O Allah, bezeuge es!

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Erstens:

Wenn der Alkohol, ohne (jegliche) Behandlung, zu Essig wird, dann gibt es keine Meinungsverschiedenheit darüber, dass es erlaubt ist diesen Essig, der aus Alkohol entstanden ist, zu verwenden (und zu verzehren). Genauso verhält es sich, wenn er von einem sonnigen zu einem schattigen Platz gebracht wird, oder andersherum, und dies laut Ansicht der Mehrheit der Gelehrten.

Vom Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- wurde bereits bestätigt, dass er Essig aß und ihn lobte. So überlieferte Muslim (2052) über Jabir Ibn 'Abdillah -möge Allah mit beiden zufrieden sein-, dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- seine Familie nach einer Zukost (für Brot) fragte, woraufhin sie sagten, dass sie nichts außer Essig hätten. Daraufhin sagte er: „Welch schöne Zukost Essig ist, welch schöne Zukost Essig ist.“

Und wenn der Alkohol behandelt wird, bis er zu Essig wird, indem darin Essig, Zwiebeln oder Salz hinzugefügt werden, oder dafür, zur Herstellung von Essig, Feuer entfacht wird, dann ist diese Art der Behandlung, nach der stärkeren Meinung, verboten. Und dies ist die Ansicht der Schafi'iten, Hanbaliten und wird in einer Überlieferung von Malik vertreten.

„Die Hanafiten sagen, und das ist bei den Malikiten (auch) die stärkere Ansicht, dass es erlaubt ist Alkohol zu Essig herzustellen und diesen Essig zu trinken und zu essen, da der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Welch schöne Zukost Essig ist.“ Und dies gilt absolut (und allgemein) ohne dabei zu unterscheiden, ob es sich hierbei um eine synthetische Herstellung von Essig handelt, oder ob der Alkohol auf natürliche Weise zu Essig geworden ist.

Und weil das Herstellen von Essig das Schädliche (also den Alkohol) verschwinden lässt und das Brauchbare/Gesunde behält. Denn Essig ist gut für die Heilbehandlung, Ernährung und hat noch weitere Vorteile. Und wenn das Schädliche, das die Sache verboten macht, verschwindet, dann wird es erlaubt, genauso wie es bei der natürlichen Herstellung geschieht.

Und da die künstliche Herstellung von Essig das Produkt verbessert, ist es erlaubt, als Analogie zur Erlaubnis der Gerbung von Leder.“

Aus „Al-Mausu'ah Al-Fiqhiyah“ (19/260).

Siehe auch: „Al-Fiqh Al-Islami wa Adillatuhu“ (4/2629).

Der Beweis für den Verbot der künstlichen Herstellung von Essig ist der Hadith von Ahmad (12189) und Abu Dawud (3675), in dem Anas Ibn Malik berichtete, dass Abu Talhah den Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- über Waisen fragte, die Alkohol geerbt haben, woraufhin er sagte: „Verschütte es.“ Er fragte dann: „Sollen wir nicht daraus Essig machen?“ Der Prophet antwortete dann: „Nein.“

Diesen Hadith hat Al-Albani in „Sahih Abi Dawud“ als authentisch eingestuft.

An-Nawawi -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:

„Teilkapitel: über die Ansichten der Gelehrten über die natürliche und synthetische Herstellung von Essig. Wenn er (der Alkohol) auf natürliche Weise zu Essig wird, dann ist er nach der Mehrheit der Gelehrten rein. Al-Qadi 'Abdul-Wahhab Al-Maliki überlieferte diesbezüglich den Konsens der Gelehrten. Andere überlieferten über Sahnun Al-Maliki, dass er unrein wäre.

Doch wenn er auf durch Fremdeinwirkung zu Essig hergestellt wird, indem etwas darin hinzugefügt wird, dann ist es nach unserer Ansicht (sprich die der Schafi'iten) nicht rein. Und dieser Ansicht waren Ahmad und die Meisten.

Abu Hanifah, Al-Auza'i und Al-Laith dagegen sagten, dass es rein sei.

Und über Malik gibt es drei Überlieferungen. Die authentischste ist, dass die Herstellung von Essig, durch Fremdeinwirkung, verboten ist. Und wenn man es (trotzdem) in Essig umwandelt, dann ist es rein. Die zweite Ansicht ist, dass es verboten und der Essig unrein sei. Und die dritte Ansicht besagt, dass es erlaubt und der Essig rein sei.“

Aus „Al-Majmu“ (2/596).

Schaikh Muhammad Al-Mukhtar Asch-Schinqit sagte in „Scharh Zad Al-Mustaqni“:

„Die Mehrheit der Gelehrten sagt, dass, wenn der Essig auf natürliche Weise entstanden ist, er erlaubt und rein ist. Denn der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte in einem authentischen Hadith: „Welch schöne Zukost der Essig ist.“ Und Essig kann erst zu Essig werden, nachdem er Alkohol war. Und das ist damit gemeint, und zwar, dass er auf natürliche Weise entsteht. Der Beweis dafür, dass Essig erlaubt ist, wenn er auf natürliche Weise entsteht, ist der Hadith von Abu Talhah -möge Allah mit ihm zufrieden sein-, als er den Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- über den Alkohol der Waisen fragte, denn der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- befahl ihm den Alkohol zu verschütten. Wenn es also erlaubt wäre den Alkohol auf synthetische Weise herzustellen, dann hätte ihm der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- nicht befohlen ihn zu verschütten. Somit beweist dies, dass es dem Besitzer von Alkohol nicht erlaubt ist selber daraus Essig herzustellen, wenn er aber auf natürliche Weise zu Essig wird, dann ist es erlaubt und somit rein.“

Zweitens:

Wenn Alkohol durch Behandlung zu Essig wird, ist der Alkohol dann rein und die Verwendung des Essigs aus dieser verbotenen Behandlung erlaubt?

Darin gibt es eine Meinungsverschiedenheit und die Ansichten, die der Wahrheit am nächsten, sind zwei:

Erstens: Er (der Alkohol) ist rein und der Essig wird dadurch erlaubt, da ein großer Teil davon nicht berauscht (, wenn man dies zu sich nehmen würde).

Zweitens: Er ist rein und der Essig ist erlaubt, wenn die synthetische Herstellung jemand vollzieht, der der Ansicht ist, dass Alkohol erlaubt wäre. Somit wäre der Essig, der von den Schriftbesitzern (Juden und Christen) behandelt wurde, erlaubt.

Schaikh Ibn Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:
„Seine Aussage: „Wenn es zu Essig verarbeitet wird“, das Pronomen geht hier auf „Alkohol“ zurück. Es auf synthetische Weise in Essig umzuwandeln geschieht, indem man dem Alkohol etwas beifügt, was das Berauschende darin verschwinden lässt, oder damit etwas macht/einen Prozess durchführt, der das Berauschende verschwinden lässt.

In der Rechtsschule (der Hanabilah) ist bekannt, dass es, wenn in Essig verarbeitet wird, nicht rein ist, auch wenn das Berauschende entfernt wird.

Sie führen hier als Beweis an, dass das Verschwinden des Berauschendem durch etwas geschieht, was verboten ist und so spielt diese Auswirkung davon (, dass es nicht mehr berauscht) keine Rolle. Denn die synthetische Herstellung von Essig ist nicht erlaubt, gemäß dem Beweis, in dem Anas berichtete, dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- darüber gefragt wurde, ob man Alkohol in Essig umwandeln darf. Woraufhin er „nein“, sagte. Und da die synthetische Herstellung von Essig eine Tat ist, die weder von Allah noch Seinem Gesandten geboten wird, ist es falsch und wird abgelehnt. Die Auswirkung davon (, dass es nicht mehr berauschend ist) spielt keine Rolle, so wie der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Wer etwas tut, was nicht unserer Angelegenheit entspricht, so wird dies abgelehnt.“

Einige Gelehrte sagten, dass es rein und dadurch erlaubt sei, obwohl die Tat selbst verboten ist.

Sie argumentierten, dass der Grund für die Unreinheit (des Alkohols) das Berauschende ist. Das Berauschende aber ist verschwunden, wodurch es (somit) erlaubt ist.

Andere sagten: Wenn jemand den Essig synthetisch herstellt, der davon überzeugt ist, dass Alkohol erlaubt wäre, wie die Schriftbesitzer (Juden und Christen), dann ist er (der Essig) erlaubt und rein. Und wenn es jemand macht, für den Alkohol nicht erlaubt ist, so ist es verboten und unrein. Und dies ist die Ansicht, die der Wahrheit am nächsten ist.

Demnach ist der Essig von den Juden und Christen erlaubt und rein, denn sie machen dies, da sie davon überzeugt sind, dass Alkohol erlaubt ist, und deshalb wird ihnen auch nicht verboten Alkohol zu trinken.“

Aus „Asch-Scharh Al-Mumti“ (1/432).

Basierend darauf ist der aus Alkohol gewonnene Essig, den die Christen in Europa und anderswo herstellen, zum Verzehr erlaubt.

Drittens:

Die Religion ist der gute Rat (Nasihah). Und derjenige, der seinem Bruder einen Rat gibt, soll freundlich sein und auf die Zustände derer, mit denen er spricht, achten. Wann immer Güte (bei einer Sache) vorhanden ist, so verschönert sie (die Güte) es. Und wann immer sie (die Güte) bei einer Sache schwindet, entstellt sie die Sache.

Das Wissen ist ein umfangreicher Bereich. Es kann sein, dass jemand eine Sache weiß, jedoch über andere Dinge keine Kenntnis hat.

Die Angelegenheit der Herstellung von Essig aus Alkohol ist eine alte und bekannte Angelegenheit, über die die Allgemeinheit der Rechtsgelehrten Urteile gefällt haben. So gibt es diesbezüglich nichts Neues.

Und die Gelehrten waren sich darüber, wie bereits erwähnt, uneinig. So findest du einen, der sagt, dass dieser Essig absolut erlaubt sei, der andere sagt, dass er absolut verboten sei und der nächste wiederum unterscheidet und erlaubt das, was vom Schriftbesitzer, aber nicht vom Muslim, kommt.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A