Donnerstag 16 Shawwaal 1445 - 25 April 2024
German

Er beendete die Partnerschaft und hat noch Waren, über die er vereinbart hat, dass er deren Preis über mehrere Jahre nimmt. Muss er dafür die Zakah entrichten?

Frage

Ich war Geschäftspartner meines Bruders und mein Anteil der Ware im Lager entspricht ca. 1 Million. Wir haben uns darauf geeinigt, dass er mir meinen Anteil über Jahre die Jahre begleicht. Innerhalb dieser Zeit habe ich aber kein Einkommen aus meiner Ware, mein Bruder aber handelt mit ihnen, bis er mir meinen Anteil gibt. Wer muss nun die Zakah entrichten?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Wenn du mit deinem Bruder vereinbart hast, dass er dir bspw. 1 Million, was den Preis der Ware entspricht, in Raten über die Jahre zurückgibt. Dieser Betrag ist Schulden, die dir dein Bruder begleichen muss. So muss die Zakah der Schulden gezahlt werden und darin gibt es eine bekannte, detaillierte Erklärung:

1. Wenn die Schulden auf einen lasten, der in der Lage ist diese zu begleichen, und sie nicht leugnet, so musst du jedes Jahr die Zakah für diese Schulden entrichten, als würde das Geld bei vorhanden sein.

Es ist auch erlaubt die Entrichtung der Zakah hinaufzuschieben, bis das Geld ausgehändigt wurde. Wenn du dann alles erhalten hast, dann musst du die Zakah der vergangenen Jahre entrichten.

2. Wenn die Schulden aber auf einen lasten, der sie hinaufschiebt, leugnet oder so bedürftig ist, dass er sie nicht begleichen kann, so musst du die Zakah dafür nicht zahlen, bis du das Geld ausgehändigt bekommst. Wenn du es dann erhalten hast, dann beginnst du damit das Zakah-Jahr von dem Tag der Aushändigung des Geldes zu berechnen. Und wenn du, vom Tag der Aushändigung aus, für ein Jahr die Zakah entrichtest, dann ist dies besser und sicherer.

Was die Ware angeht, die dir gehört, so muss dein Partner für diese die Zakah entrichten, da er sie von dir abgekauft hat und sie dadurch, vom Tag der Vereinbarung zwischen euch, dass er dir den Preis dafür gibt, zu seinem Besitz gehört.

Siehe auch: „Al-Mughni“ (2/345), „Al-Mausu'ah” (23/238) .

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A