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Die Bedingungen der Anbetung (arab. ‘Ibadah) im Islam

18-06-2024

Frage 21519

Was sind die Bedingungen der korrekten Anbetung im Islam?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Shaykh Muhammad Ibn Salih Ibn Uthaymin - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte:

„Erstens: Die Anbetung muss mit der Shariah in ihrem Ursprung übereinstimmen. Wenn eine Person Allah anbetet, aber die Anbetung auf einem Grund basiert, der nicht durch die Scharia bestätigt wurde, dann ist diese Anbetung zurückgewiesen. Sie ist nicht von Allah und Seinem Gesandten befohlen. Ein Beispiel dafür ist das Feiern des Geburtstags des Propheten - Allahs Segen und Frieden seien auf ihm -, sowie diejenigen, die die Nacht des 27. Rajab feiern und behaupten, dass der Prophet Muhammad - Allahs Frieden und Segen seien auf ihm - in dieser Nacht in den Himmel aufgestiegen sei. Diese Art von Anbetung stimmt nicht mit der Scharia überein und wird zurückgewiesen.

1 - Da es historisch nicht belegt ist, dass die Himmelfahrt des Propheten - Allahs Segen und Frieden seien auf ihm - in der Nacht des 27. Rajab stattfand, und die Überlieferung, die uns vorliegt, beinhaltet nicht einen Buchstaben, der darauf hindeutet, dass der Prophet - Allahs Segen und Frieden seien auf ihm - in der Nacht des 27. Rajab aufgestiegen sei, und ist bekannt, dass dies unter die Kategorie der Berichte fällt, die nur durch authentische Überlieferungsketten bestätigt werden können.

2 - In Bezug auf die Bestätigung dieser Überlieferung: Haben wir das Recht, darin eine Anbetung zu initiieren oder es zu einem Festtag zu machen? Auf keinen Fall. Deshalb, als der Prophet - Allahs Segen und Frieden seien auf ihm - nach Medina kam und die Ansar an zwei Tagen sah, an denen sie spielten, sagte er: „Allah hat euch diese Tage durch bessere ersetzt." Dann nannte er ihnen das Fest des Fastenbrechens (arab. Eid Al-Fitr) und das Opferfest (arab. Eid Al-Adha). Dies zeigt, auf das Verbot des Prophet Muhammad - Allahs Segen und Frieden seien auf ihm - andere Feste im Islam außer den islamischen Feiertagen (zu feiern). Diese drei (erlaubten Feste) sind: Die zwei jährlichen Feste; Eid Al-Fitr und Eid Al-Adha, sowie das wöchentliche Fest; den Freitag. Selbst wenn die Bestätigung vorliegt, dass der Prophet - Allahs Segen und Frieden seien auf ihm - in der Nacht des 27. Rajab aufgestiegen ist - und dies wird nicht überliefert - können wir nichts in Bezug darauf initiieren, ohne die Erlaubnis der islamischen Gesetzgebung (arab. Sharia).

Und wie ich euch bereits gesagt habe, ist die Neuerung in der Religion (arab. Bid’ah) eine gewaltige Angelegenheit, und ihre Auswirkungen auf die Herzen sind schlecht, selbst wenn der Mensch in diesem Moment von seinem Herzen aus Sanftmut und Ergriffenheit verspürt. Danach wird die Angelegenheit jedoch genau das Gegenteil sein, denn die Freude des Herzens über das Falsche dauert nicht an, sondern wird von Schmerz, Reue und Bedauern begleitet. Alle Neuerungen in der Religion (arab. Bid’ah) sind gefährlich, weil sie eine Diffamierung der Botschaft beinhalten, da diese Neuerung (arab. Bid’ah) impliziert, dass der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden seien auf ihm - die islamische Gesetzgebung (arab. Shariah) nicht vollendet hat, obwohl Allah - erhaben ist Er - sagt: „Heute habe Ich euch eure Religion vervollkommnet und Meine Gunst an euch vollendet, und Ich bin mit dem Islam als Religion für euch zufrieden." (5:3) Das Seltsame ist, dass einige, die von diesen Neuerungen betroffen sind, sehr darauf bedacht sind, sie umzusetzen, wobei sie nachlässiger in dem sind, was nützlicher, korrekter und vorteilhafter ist. Deshalb sagen wir, dass das Feiern in der Nacht des siebenundzwanzigsten Rajab als die Nacht, in der der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden seien auf ihm - (angeblich) in den Himmel aufstieg, eine Erneuerung (arab. Bid’ah) ist, denn sie basiert auf einem Grund, den die Scharia nicht gebracht hat.

Zweitens: Die Anbetung muss mit der Scharia in ihrer Art übereinstimmen. Wenn beispielsweise jemand ein Pferd opfern würde, wäre das gegen die Scharia in seiner Art, da Opfertiere nur Vieh sein dürfen, wie Kamele, Rinder und Schafe.

Drittens: Die Anbetung muss mit der Scharia in ihrer Bestimmung/Festlegung übereinstimmen. Wenn jemand sagen würde, er bete das Dhuhr-Gebet mit sechs Gebetseinheiten, wäre diese Anbetung mit der Scharia in ihrer Bestimmung vereinbar? Keineswegs, weil es nicht in Übereinstimmung mit ihr in Bezug auf die Festlegung ist. Wenn nun jemand nach dem Pflichtgebet fünfunddreißig Mal „Subhanallah", „Alhamdulillah" und „Allahu Akbar" sagen würde, ist das zulässig? So ist die Antwort, dass wir sagen: Wenn du beabsichtigst, Allah mit dieser Anzahl anzubeten, begehst du einen Fehler. Wenn du jedoch beabsichtigst, über das hinauszugehen, was der Prophet Muhammad - Allahs Frieden und Segen seien auf ihm - angeordnet hat, aber weißt, dass dreiunddreißig Mal (besser ist), dann ist die zusätzliche Anzahl hier akzeptabel, da du sie von der Anbetung trennst.

Viertens: Die Anbetung muss mit der Scharia in ihrer Art und Weise übereinstimmen.

Wenn jemand die Anbetung in Bezug auf ihre Art, ihr Ausmaß und ihren Grund ausführt, aber gegen die Scharia in ihrer Art und Weise verstößt, ist das nicht korrekt. Ein Beispiel dafür ist ein Mann, der sich im Zustand der kleinen rituellen Unreinheit (arab. Hadath) befindet, (dann) aber die Gebetswaschung (arab. Wudu) vollzieht, indem er (zuerst) seine Füße wäscht, dann über seinen Kopf streicht, dann seine Hände wäscht und dann sein Gesicht wäscht. Wäre seine Gebetswaschung (arab. Wudu) gültig? Nein, denn er hat gegen die Scharia in der Art und Weise (der Durchführung des Gottesdienstes) verstoßen.

Fünftens: Die Anbetung muss mit der Scharia in ihrer Zeit übereinstimmen.

Zum Beispiel, wenn jemand das Fasten des Ramadans (nicht im Ramadan sondern) im Monat Sha'ban (verrichtet) oder im Monat Shawwal, oder das Gebet des Dhuhr vor dem Höchststand (der Sonne) oder nachdem der Schatten jedes Objekts die gleiche Länge erreicht hat. Denn wenn man das Gebet vor dem Höchststand der Sonne verrichtet, betet man vor der (vorgeschriebenen) (Gebets-)Zeit, oder wenn man nachdem der Schatten jedes Objekts die gleiche Länge erreicht hat betet, betet man nach der (vorgeschriebenen) (Gebets-)Zeit, und somit ist sein Gebet ist ungültig.

Und deshalb sagen wir, wenn ein Mensch das Gebet absichtlich unterlässt, bis seine Zeit verstrichen ist, ohne einen Entschuldigungsgrund, dann wird sein Gebet nicht angenommen, selbst wenn er es tausend Mal beteten sollte. Hier entnehmen wir eine wichtige Regel (arab. Qa’idah) in diesem Bereich, und zwar jede vorübergehende Anbetung, die ein Mensch außerhalb ihrer Zeit verrichtet, ohne Entschuldigung, ist nicht akzeptiert, vielmehr abgelehnt. Ein Beweis dafür ist der Hadith von A’ischa - möge Allah mit ihr zufrieden sein -, dass der Prophet - Allahs Frieden und Segen seien auf ihm - sagte: „Wer eine Tat verrichtet, die nicht in Übereinstimmung mit unserem Befehl ist, wird abgewiesen."

Sechstens: Die Anbetung muss mit der Scharia in Bezug auf ihren Ort übereinstimmen.

Wenn beispielsweise jemand am Tag von Arafat in Muzdalifah steht, ist sein Stehen nicht gültig, da die Anbetung nicht mit der Scharia in Bezug auf ihren Ort übereinstimmt. Ebenso ist es beispielsweise nicht korrekt, wenn jemand in seinem Haus I'tikaf (das freiwillige Zurückziehen in die Moschee für die Anbetung) betreibt, denn der Ort für den I'tikaf ist die Moschee. Daher ist es für eine Frau nicht korrekt, in ihrem Haus I'tikaf zu betreiben, da dies kein Ort für I'tikaf ist. Als der Prophet Muhammad - Allahs Frieden und Segen seien auf ihm - sah, wie einige seiner Ehefrauen in ihren Räumen in der Moschee Privatsphäre suchten, befahl er, die Räume zu öffnen und den I'tikaf aufzuheben, und er befahl ihnen nicht an, sich in ihren Häusern zurückzuziehen. Dies deutet darauf hin, dass es für Frauen nicht erlaubt ist, I'tikaf in ihren Häusern zu praktizieren, da dies der Scharia in Bezug auf den Ort widerspricht.”

So sind dies die sechs Merkmale, die allesamt erfüllt sein müssen, damit die Anbetung richtig ist:

1. Der Grund/Ursprung dafür.

2. Ihre Art.

3. Ihre Bestimmung.

4. Ihre Art und Weise.

5. Ihre Zeit.

6. Ihr Ort.

Und Allah weiß es am besten.

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