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Das Urteil darüber Urlaubstage in Anspruch zu nehmen, nachdem das Jahr vergangen ist, mit dem Einverständnis des Aufsehers dafür, obwohl dies dem System der Firma widerspricht

25-04-2023

Frage 395578

Ich arbeite in einer Firma, die sagt, dass der Angestellte 21 Urlaubstage, nach christlichem Kalender hat. Wenn das Jahr vergangen ist und man seine Urlaubstage nicht in Anspruch genommen hat, dann werden diese einem nicht mit Geld zurückerstattet. Man kann sie auch nicht auf das nächste Jahr übertragen. Wir arbeiten jetzt im Homeoffice und müssen nicht zur Firma gehen. Deshalb tragen wir die An- und Abwesenheit nicht ein. Mir sind noch einige Tage vom vorigen Jahr übriggeblieben und ich würde diese gern in Anspruch nehmen. Mein Aufseher war damit einverstanden, jedoch werde ich sie im System der Firma nicht als abwesend eintragen. Ist das erlaubt, sie sollten noch wissen, dass der Aufseher damit einverstanden ist und den Bedarf der Arbeit kennt, oder nicht?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Wenn das System der Firma sagt, dass derjenige, der seine Urlaubstage im Jahr nicht Anspruch nimmt, dafür nichts entgegengeleistet bekommt und sie nicht auf das nächste Jahr übertragen werden können, dann besagt die Grundlage, dass man sich daranhalten muss, denn der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Die Muslime halten sich an ihre Bedingungen/Voraussetzungen/Verträge.“ Überliefert von Abu Dawud (3594) und Al-Albani stufte dies in „Sahih Abi Dawud“ als authentisch ein.

Der Aufseher kann dies nicht entscheiden. Vielmehr muss hier auf die Firmenleitung zurückgegriffen werden.

Wenn der Aufseher dir verboten hat die Urlaubstage in Anspruch zu nehmen, da es Bedarf an Arbeit gab, dann musst du oder er diese Angelegenheit der Firmenleitung vorbringen, damit sie prüfen kann, ob dir eine Gegenleistung zusteht oder du diese Tage auf das nächste Jahr übertragen darfst.

Und Allah weiß es am besten.

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