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Was ist die Bedeutung des Überquerens der Reihen am Freitag und sein Urteil?

13-05-2024

Frage 287684

Meine Frage bezieht sich speziell auf das Überqueren der Reihen am Freitag, insbesondere wenn man zur Moschee kommt, bevor der Imam die Kanzel betritt. Ist es erlaubt, die Menschen zu übersteigen und zu den vorderen Reihen zu gehen, wissentlich, dass es weite Lücken (innerhalb der Reihen) gibt, die das Durchgehen zum vorderen Bereich erlauben? Manchmal, wenn ich frühzeitig zur Moschee gehe und ungefähr eine Stunde vorher dort bin, finde ich nur eine geringe Anzahl von Menschen, nicht mehr als zehn Personen. Es gibt jedoch einige, die in der Mitte der Moschee sitzen. Ist es mir erlaubt, sie zu überholen und zu den vorderen Reihen zu gehen?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Erstens:

Der Prophet Muhammad - Allahs Frieden und Segen seien auf ihm - verbat, die Reihen der Menschen während der Freitagspredigt zu überqueren, da dies die Sitzenden stört.

Über ‘Abdullah Ibn Busr - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird berichtet, dass er sagte: „Ein Mann kam und überquerte die Reihen der Menschen während der Freitagspredigt, als der Prophet - Allahs Frieden und Segen seien auf ihm - predigte. So sagte der Prophet - Allahs Frieden und Segen seien auf ihm - (zu ihm): 'Setz dich, du hast gestört.'" Überliefert von Abu Dawud (1118), An-Nasai (1399), Ibn Majah (1115), und am Ende fügte er hinzu: „Und du bist langsam gekommen" (arab. anit). Al-Albani hat es in „Sahih Abi Dawud" als authentisch eingestuft.

Die Bedeutung des arabischen Begriffs „anit" ist, dass die Person beim Herankommen langsam war und es verzögert hat.

Mit „Überqueren der Reihen" ist gemeint, dass die Person ihr Bein über die Schultern der Sitzenden hebt.

Al-Hafizh Ibn Hajar - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte: „Im Überqueren gibt es die zusätzliche Handlung, die darin besteht, seine Beine über die Köpfe oder Schultern [gemeint sind die beiden Personen, zwischen denen man hindurchgeht] zu heben, und möglicherweise könnten Teile seiner Kleidung an ihren Beinen hängenbleiben." Ende des Zitats, entnommen aus: „Fath Al-Bari" von Ibn Hajar (2/392).

Es wurde auch in „Nihayat Al-Muhtaj ila Sharh Al-Minhaj" (2/338) erklärt: „Seine Aussage „(er) überquerte die Reihen der Menschen” wird durch den Ausdruck 'Riqab' ausgedrückt, und das bedeutet, dass das Überqueren beinhaltet, dass man sein Bein so hebt, dass es sich beim Überqueren über die Schulter der sitzenden Person erhebt.

Demnach: Was immer geschieht, wenn man zwischen den Menschen hindurchgeht, um zu den vorderen Reihen zu gelangen, gilt nicht als Überqueren, sondern als Durchbrechen der Reihen, es sei denn, es gibt einen freien Platz.

Was das Durchqueren von Lücken und Freiräumen betrifft, die zwischen den Sitzenden ohne das Überqueren ihrer Köpfe bestehen, so ist dies nicht verboten.

Al-Hafith Ibn Hajar - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte: „Wenn es zwischen den Sitzenden eine Lücke gibt, so dass er sie nicht überqueren muss, ist es ihm erlaubt, zwischen ihnen zu gehen. Wenn jedoch seine Knie sie berühren, sodass er nicht zwischen ihnen gehen kann, es sei denn, er überquert ihre Knie, dann ist es für ihn verpönt (arab. makruh), dies zu tun. Wenn sie stehen und beten, und er geht zwischen ihnen hindurch, ohne jemanden zu stoßen, zu verletzen oder zu belästigen, und niemandem Unannehmlichkeiten bereitet, dann ist es erlaubt. Andernfalls nicht." Ende des Zitats, entnommen aus: „Fath Al-Bari" von Ibn Hajar (8/206).

Damit wird klar, dass die in der Frage beschriebene Situation nicht als Überqueren der Köpfe angesehen wird und daher nicht verboten ist. Denn wenn zwischen den Sitzenden genügend Raum vorhanden ist, der es einer Person erlaubt, hindurchzugehen, dann wird dies nicht als Überqueren betrachtet.

Das wirkliche Überqueren tritt auf, wenn der Abstand zwischen den Sitzenden so gering ist, dass es für jemanden nicht möglich ist, hindurchzugehen, (ohne) seine Beine über ihre Schultern heben zu müssen. In solch einem Fall wäre es notwendig, die Beine über die Schultern der Sitzenden zu heben, um hindurchzukommen.

Zweitens:

Von dem Verbot des Überquerens der Köpfe wird eine Ausnahme gemacht: Der Imam, wenn es für ihn keinen anderen Weg zur Kanzel (arab. Minbar) oder zur Gebetsnische (arab. Mihrab) gibt, außer durch Überqueren.

Al-Mardawi - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte: „Wenn er jedoch ein Imam ist, überquert er ohne Ablehnung (und Verpöntheit), wenn es für ihn notwendig ist zu überqueren. Dies ist die festgelegte Meinung, und die Mehrheit der Gelehrten hat dies bestätigt." Ende des Zitats, entnommen aus: „Al-Insaf" (6/288).

Einige Gelehrte machen eine Ausnahme, wenn die Sitzenden eine Lücke vor ihnen lassen. In diesem Fall wäre es der zu spät kommenden Person erlaubt, ihre Köpfe zu überqueren, um diese Lücke zu erreichen. Einige setzen jedoch voraus, dass dies vor dem Aufstieg des Predigers auf die Kanzel geschehen sollte, damit die Sitzenden nicht vom Zuhören der Predigt abgelenkt werden. Siehe: „Al-Mudawwana" (1/239), „Asna al-Matalib" (1/268), „Sharh al-Muntaha" (1/321).

Allerdings ist die vorsichtigere und näher an der offensichtlichen Bedeutung des Hadiths liegende Handlung, in diesem Fall nicht zu überqueren.

Shaikh Muhammad Ibn 'Uthamin - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte in „Al-Scharh Al-Mumti‘“ (5/96):

„Seine Aussage: „Oder zu einer Lücke", das bedeutet einen geräumigen Platz in den vorderen Reihen. Wenn es dort eine Lücke gibt, dann ist es kein Problem, zu dieser zu überqueren.”

Wenn jemand sagt: Der Hadith ist allgemein und sagt, man solle sitzen, weil man stört. Denn offensichtlich gibt es eine Lücke, denn es ist nicht üblich, dass jemand die Köpfe überquert, es sei denn, es gibt eine Lücke.

Die Rechtsgelehrten (arab. Fuqaha) - möge Allah ihnen barmherzig sein - haben jedoch diese Angelegenheit ausgenommen und gesagt: „Wenn es eine Lücke gibt, dann sind sie selbst diejenigen, die sich aufgefordert haben, die vorderen Reihen zu vervollständigen. Wenn es eine Lücke gibt, dann haben sie den Befehl missachtet, und in diesem Fall liegt die Nachlässigkeit bei ihnen und nicht bei demjenigen, der überquert.

Aber was ich sehe (d.h. meine Meinung in dieser Angelegenheit ist): Er soll nicht überqueren, selbst wenn es eine Lücke gibt, weil die Ursache, nämlich die Belästigung, vorhanden ist. Und dass sie nicht vorangehen, könnte verschiedene Gründe haben, wie zum Beispiel, dass die Lücke zu Beginn nicht breit genug ist, aber durch das Verschieben breiter wird. In diesem Fall liegt keine Nachlässigkeit bei ihnen vor. Es ist vorzuziehen, sich an das Allgemeine zu halten, nämlich nicht in die Lücke zu überqueren. Wenn er jedoch mit Vorsicht überquert und um Erlaubnis bittet, von der Person, die er überquert, zur Lücke zu gehen, dann hoffe (und denke ich), dass hierin kein Problem liegt.

Und Allah weiß es am besten.

Freitagsgebet
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