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Es ist erlaubt durch die Überbleibsel (Haar, Kleidung etc.) des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- Segen zu ersuchen, jedoch nicht bei anderen

20-02-2021

Frage 158714

Meine Brüder im Islam! Ich begann eine Seite im Internet zu besuchen, wo etwas vorzufinden war, was ich als eine Neuerung betrachte, aber Allah weiß es am besten. Ich hoffe, dass Ihr mir über die Authentizität dieses Hadiths berichten könnt, da ich darüber Zweifel hege. Der Hadith ist im Sahih-Werk von Muslim, Buch 024, Nr. 5149.

 

'Abdullah Maula Asmaa' Bint Abi Bakr berichtete, welcher der Onkel von 'Ataa's Kind war: Asmaa' sandte mich zu 'Abdullah Ibn 'Umar und sagte: „Mich erreichte, dass du drei Dinge verboten hast: Ein Stück Seide in der Kleidung, eine Satteldecke aus roter Seide und das Fasten im gesamten Rajab.“ 'Abdullah sagte mir dann: „Was das betrifft, was du über Rajab erwähnt hast; wie ist es dann mit dem, der die ganze Zeit fastet? Und was das Stück Seide in der Kleidung betrifft, so habe ich 'Umar Ibn Al-Khattab gehört, wie er den Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagen hörte: „Seide tragen nur die, die kein Begehren an Gutem haben.“ So habe ich befürchtet, dass das Stück Seide dazugehört. Und was die Satteldecke aus roter Seide betrifft, so ist das hier die Satteldecke von 'Abdullah, und sie ist rot. Daraufhin kehrte ich zu Asmaa' zurück und berichtete ihr davon. Sie sagte daraufhin: „Dies ist das Obergewand des Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm-. Daraufhin holte sie ein chesrauisches, nicht-arabisches Obergewand heraus, das eine Tasche aus Seidenbrokat und zwei Öffnungen, die mit Seidenbrokat gesäumt waren, hatte.“

Sie sagte (weiter): „Diese war bei 'Aischa, bis sie gestorben ist. Als sie gestorben ist, habe ich sie genommen und der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- pflegte dieses (Obergewand) zu tragen. Und wir waschen es für die Kranken und bitten dadurch um Heilung.“
Inwieweit ist dieser Hadith authentisch?

 

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Diesen Hadith hat Muslim in seinem „Sahih“ (2069), entsprechend dem oben erwähnten Wortlaut, überliefert, so wie dies bereits der Fragende erwähnte.

Imam Ahmad überlieferte diesen auch in seinem „Musnad“ (182), in gekürzter Version, und Al-Baihaqi in seinen „Sunan“ (4381) über 'Abdul Malik, welcher Ibn Abi Sulaiman ist.

Dies ist eine authentische und verbundene Überlieferungskette. Für die Bestätigung der Authentizität genügt schon, dass Muslim diesen in seinem „Sahih“ überlieferte. Wir kennen niemanden, der darüber irgendwie (negativ) sprach. Und Dinge, die diesem gleichgestellt sind, darf man nicht denunzieren oder sich über deren Klassifizierung als authentisch zurückhalten.

Was die Erläuterung des Hadiths betrifft, so sagte An-Nawawi -möge Allah ihm barmherzig sein-:

„Was die Antwort von Ibn 'Umar über das Fasten im Rajab angeht, so hat er das, was er am Verbot diesbezüglich mitbekam, verworfen und berichtet, dass er den gesamten Rajab und (allgemein) die ganze Zeit fastet. Mit der „ganzen Zeit“ ist alles, bis auf die beiden 'Id- und die Taschriq-Tage, gemeint. Dies war seine Meinung und die Meinung seines Vaters, 'Umar Ibn Al-Khattab, 'Aischa, Abu Talha und weiteren Altvorderen der islamischen Nation. Die Meinung von Asch-Schafi'i und anderen Gelehrten war, dass es verpönt sei das ganze Jahr über zu fasten.

Und was das angeht, was du erwähnt hast, dass er das Seidenstück als verboten sah, so hat er sich nicht dazu bekannt, dass es verboten wäre. Vielmehr hat er berichtet, dass er sich diesem enthält, aufgrund der Angst davor im allgemeinen Seidenverbot einzutreten.

Was die Satteldecke angeht, so hat er das, was sie mitbekommen hat, verworfen und sagte: „Das ist meine Satteldecke und sie ist rot“, jedoch war sie nicht aus Seide, vielmehr aus Wolle o.Ä.. Es wurde bereits erwähnt, dass sie aus Seide oder Wolle bestehen könnte und dass die überlieferten Ahadith, im Bezug auf das Verbot davon, sich auf die beziehen, die aus Seide bestehen.

Und was das angeht, dass Asmaa' das Obergewandes des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm-, das mit Seide gesäumt wurde, herausholte, so meinte sie damit, dass dies nicht verboten sei. Und genauso ist das Urteil bei Asch-Schafi'i und anderen, dass, wenn das Gewand, das Obergewand, der Turban etc. am Rand mit Seide gesäumt ist, es erlaubt ist, so lange es nicht (von der breite her) mehr als vier Finger ist. Wenn es mehr ist, dann ist es verboten.

In diesem Hadith ist eine Beweis, dass mit dem Verbot der Seide, die Kleidung gemeint ist, die aus reiner Seide besteht oder das meiste davon und dass damit nicht gemeint ist, dass jedes Teil davon verboten ist, im Gegensatz zum Alkohol und Gold, da alles von diesen beiden Dingen verboten ist.“

Was die Aussage von Asmaa' -möge Allah mit ihr zufrieden sein-, am Ende des Hadiths betrifft: „Und der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- pflegte dieses zu tragen. Und wir waschen es für die Kranken und bitten dadurch um Heilung“, so gehört diese Art des Ersuchens von Segen zu den speziellen Eigenschaften des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm-.

Und die rechtschaffenen Altvorderen (As-Salaf As-Salih) haben dies mit den Überbleibseln von niemandem, bis auf die des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm-, gemacht.

Und Allah weiß es am besten.

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